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    *countes GmbH erbringt Buchhaltungsservices nur gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Dazu zählen das Aufbereiten, Erfassen, Kontieren, Auswerten laufender Geschäftsvorfälle sowie die laufende Lohnabrechnung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.




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